Der Bundesrat will zwei neue Verfahren zur Sanierung überschuldeter Personen einführen: ein vereinfachtes Nachlassverfahren und ein Sanierungskonkursverfahren. Die Kantone müssen kostenlose Dienstleistungen garantieren, um Schuldner bei der Haushaltsführung zu unterstützen und neue Überschuldungen zu verhindern.
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